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ALLGEMEINE
BEDINGUNGEN

zum Vollwartungsvertrag

Das von, - im folgenden Händler - angebotene Vollwartungs-Paket erweitert die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden vor allem in Bezug auf Wartung und Reparaturen für Hörsysteme und Zubehör gegenüber dem beteiligten Kunden.

1. Umfang des Vollwartungs-Paketes
(1) Voraussetzung für die Erweiterung der gesetzlichen Gewährleitungsrechte ist der Abschluss des Vollwartungsvertrages mit dem Händler. Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Der Vollwartungsvertrag beinhaltet die nachfolgenden Service- und Dienstleistungen:

✓ Kostenfreie Reparaturen während der gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (keine kostenfreien Reparaturen bei Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung und Pflege, chemischer Einflüsse, 
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, eigenmächtige Reparaturversuche, Eintauchen in Wasser oder Überbeanspruchung entstanden sind sowie bei Schäden, die durch Dritte oder nicht autorisierte Servicestellen verursacht werden)

✓ Kostenfreie Batterien für die Hörsysteme während der 
gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (nicht übertragbar)

✓ Bei Akkuhörgeräten ist der Akkutausch inklusive (bei Kapazitätsverlust ab 35 %)

✓ Ohrstücke nach Maß (nur aus Acryl)

✓ Bereitstellung einer kostenfreien Trockenbox mit UV-Unterstützung

✓ Kostenlose Inspektion und Reinigung

✓ kostenlose Wartung

2. Vertragslaufzeit des Vollwartungs-Paketes

(1) Der Händler räumt dem Kunden zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf die jeweiligen Produkte die unter Nr. 1 Abs. 2 genannten zusätzlichen Service und Dienstleistungen für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Vollwartungsvertrages, mindestens jedoch 
für 1 (ein) Jahr, maximal für 6 (sechs) Jahre ein. Die Frist für beginnt mit dem Rechnungsdatum, sofern nicht zwischen den Parteien ein anderer Leistungsbeginn vereinbart ist. 

(2) Der räumliche Geltungsbereich des Vollwartungsvertrages erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ablauf eines Jahres kann diese Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Folgemonats gekündigt werden.

3. Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrag
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrages ist, dass der Kunde dem Händler eine Prüfung ermöglicht (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung des Vollwartungs-Paketes ist eine Rechnungskopie der Ware beizufügen, damit der Händler prüfen kann, ob die Frist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Händler die Leistung ablehnen.

4. Versandkosten
Es entstehen dem Kunden keine Versandkosten, d.h., der Händler erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware.

5. Gesetzliche Gewährleitungsrechte
Durch den Vollwartungsvertrag werden die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem Händler bei Mängeln aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt und können in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Von diesem Versprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler folglich unberührt. Dieser Vollwartungsvertrag verletzt die gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern 
erweitert die Rechtsstellung des Kunden.

6. Gewährleistungsfall
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Mängeln (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz), die von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden können. Die Leistungen gelten zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung und schränken diese nicht ein.

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